Schuldenbereinigungsplan

Die Durchführung eines außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan nach der Insolvenzordnung (InsO) ist Voraussetzung für die Antragsstellung eines Verbrauchers für eine Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenzverfahren).

Der Schuldenbereinigungsplan ist ein Verfahren, das Schuldnern in finanziellen Schwierigkeiten eine Möglichkeit bietet, ihre Schulden ohne das förmliche Insolvenzverfahren zu regulieren. Der Schuldenbereinigungsplan ist ein Instrument, das vor allem denjenigen zugutekommt, die mit ihren finanziellen Verpflichtungen überfordert sind, aber dennoch eine Einigung mit ihren Gläubigern erreichen können.

Außerdem ist er zwingende Voraussetzung um einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn man Verbraucher ist und eine Privatinsolvenz in Betracht zieht.

1. Was ist der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan?

Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist ein Vorschlag des Schuldners an seine Gläubiger, wie die bestehenden Schulden beglichen werden können. Dieser Schuldenbereinigungsplan wird nicht vor Gericht, sondern direkt zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern ausgehandelt. Ziel des Verfahrens ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die den Schuldner vor einer Insolvenz schützt und es den Gläubigern ermöglicht, zumindest einen Teil ihrer Forderungen zurückzuerhalten.

2. Voraussetzungen für den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan

Damit ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan zustande kommen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Zahlungsunfähigkeit des Schuldners: Der Schuldner muss in einer Situation sein, in der er seine Schulden nicht mehr begleichen kann und auf eine einvernehmliche Lösung angewiesen ist. Ein Schuldenbereinigungsplan setzt daher voraus, dass der Schuldner seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegt.
  • Einwilligung der Gläubiger: Der Plan muss von einer Mehrheit der Gläubiger akzeptiert werden. Es wird dabei nicht unbedingt ein formelles Gerichtsurteil benötigt, jedoch eine Vereinbarung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern. Ein Schuldenbereinigungsplan kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle relevanten Gläubiger diesem zustimmen.
  • Vorschläge zur Schuldenbereinigung: Der Schuldner muss einen realistischen Plan vorlegen, der Vorschläge zur Begleichung der Schulden enthält. Der Schuldenbereinigungsplan kann Stundungen, einen Teilerlass oder eine Reduzierung der Schulden beinhalten.

3. Ablauf des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans

Der Ablauf eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans ist in der Praxis variabel, jedoch lässt sich ein grober Ablauf skizzieren:

  1. Schuldenanalyse und Beratung: Zunächst muss der Schuldner eine detaillierte Übersicht seiner finanziellen Situation erstellen. Eine Schuldenberatung kann dabei helfen, die Höhe der Schulden, die Gläubiger und die Einkommenssituation zu ermitteln. Dies ist ein wesentlicher Schritt, um einen tragfähigen Schuldenbereinigungsplan zu entwickeln.
  2. Erstellung des Plans: Der Schuldner entwickelt einen Vorschlag zur Schuldenbereinigung. Dieser Plan muss für alle beteiligten Gläubiger akzeptabel erscheinen. Der Schuldenbereinigungsplan enthält Vorschläge zur Rückzahlung und eventuellen Reduzierung der Schulden.
  3. Verhandlungen mit den Gläubigern: Der Schuldner tritt in Verhandlungen mit seinen Gläubigern, um den Plan zu präsentieren und eine Einigung zu erzielen. Es können auch einzelne Gläubiger ausgenommen oder besondere Bedingungen vereinbart werden. Die Verhandlungen sind der kritische Teil eines erfolgreichen Schuldenbereinigungsplans.
  4. Durchführung des Plans: Nach der Zustimmung der Gläubiger wird der Plan umgesetzt. Der Schuldner muss dann die festgelegten Zahlungen leisten oder andere vereinbarte Maßnahmen durchführen. Der Schuldenbereinigungsplan ist nur dann erfolgreich, wenn der Schuldner seine Verpflichtungen konsequent einhält.

4. Vorteile des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans

Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan bietet für beide Seiten – den Schuldner und die Gläubiger – verschiedene Vorteile:

  • Vermeidung des Insolvenzverfahrens: Der Schuldner kann die für ihn mit einer Insolvenz verbundenen Nachteile vermeiden, wie z.B. den Verlust von Vermögenswerten oder den negativen Einfluss auf seine Kreditwürdigkeit. Ein Schuldenbereinigungsplan ermöglicht es, eine privat vereinbarte Lösung zu finden, die keine gerichtlichen Eingriffe benötigt.
  • Wahrung der Privatsphäre: Da der Plan außergerichtlich ausgehandelt wird, bleibt die Angelegenheit in der Regel privat und es ist keine öffentliche Bekanntmachung erforderlich. Der Schuldenbereinigungsplan trägt zur Wahrung der persönlichen Privatsphäre bei.
  • Individuelle Lösung: Der Schuldenbereinigungsplan kann auf die individuelle Situation des Schuldners zugeschnitten werden. Der Schuldner kann eine Lösung finden, die sowohl seine Fähigkeit zur Rückzahlung berücksichtigt als auch den Gläubigern entgegenkommt.
  • Vermeidung von Kosten: Da das Verfahren nicht vor Gericht stattfindet, fallen keine Gerichtskosten an, was es für beide Parteien kostengünstiger macht. Der Schuldenbereinigungsplan ist also auch aus finanzieller Sicht eine attraktive Alternative zur Insolvenz.

5. Schwierigkeiten und Risiken

Trotz der Vorteile kann die Umsetzung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans auch mit Herausforderungen verbunden sein:

  • Einwilligung der Gläubiger: Die größte Hürde ist oft die Zustimmung der Gläubiger. Einige Gläubiger sind möglicherweise nicht bereit, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten, was die Umsetzung des Plans erschwert. Der Erfolg eines Schuldenbereinigungsplans steht und fällt mit der Bereitschaft der Gläubiger zur Kooperation.
  • Kein rechtlicher Schutz: Ein außergerichtlicher Plan bietet keinen rechtlichen Schutz wie ein gerichtliches Insolvenzverfahren. Wenn ein Gläubiger den Plan ablehnt, kann der Schuldner weiterhin mit rechtlichen Schritten oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen konfrontiert werden. Im Falle eines gescheiterten Schuldenbereinigungsplans könnte der Schuldner gezwungen sein, das Insolvenzverfahren zu beantragen.
  • Unklare Erfolgsaussichten: Wenn die Verhandlungen scheitern, bleibt dem Schuldner möglicherweise nur noch der Gang ins Insolvenzverfahren. Ein Schuldenbereinigungsplan bietet keine Garantie für eine vollständige Lösung.

6. Fazit

Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan nach der InsO ist eine gute Möglichkeit für Schuldner, die eine Insolvenz vermeiden und ihre Schulden in einem flexiblen Rahmen regeln möchten. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, das auf Einvernehmen und Zusammenarbeit zwischen Schuldner und Gläubigern basiert. Es ist jedoch wichtig, sich der Herausforderungen bewusst zu sein, insbesondere der Notwendigkeit, die Zustimmung aller relevanten Gläubiger zu erhalten und die realistische Umsetzbarkeit des Plans sicherzustellen. Eine frühzeitige Beratung und Unterstützung durch Fachleute wie Schuldenberater oder Anwälte kann den Erfolg des Verfahrens maßgeblich beeinflussen.

Erstgespräche für Insolvenzanträge sind derzeit in Frankfurt am Main (60318), Dietzenbach (63128) und Heusenstamm (63150) möglich.


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