Der Weg in die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) oder Regelinsolvenz beginnt in der Regel mit einem außergerichtlichen Einigungsversuch. Dieses sogenannte Schuldenbereinigungsverfahren wird von einer dafür geeigneten Stelle – zum Beispiel einer staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle, einem Rechtsanwalt oder Steuerberater – durchgeführt.
1. Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Zunächst verschafft sich die Beratungsstelle einen Überblick über die finanzielle Situation des Schuldners. Dazu werden alle Gläubiger, Forderungen, Einkünfte, Vermögenswerte und laufenden Verpflichtungen erfasst.
Anschließend erstellt die Stelle einen Schuldenbereinigungsplan, der den Gläubigern vorgeschlagen wird. Dieser Plan kann z. B. Ratenzahlungen, Stundungen oder teilweise Forderungsverzichte enthalten. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden und das gerichtliche Verfahren zu vermeiden.
Lehnen die Gläubiger den Plan mehrheitlich ab oder kommt keine Einigung zustande, stellt die Beratungsstelle eine Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs aus. Diese Bescheinigung ist zwingend notwendig, um einen Verbraucherinsolvenzantrag stellen zu können.
2. Vorbereitung des Insolvenzantrages
Nach dem Scheitern der außergerichtlichen Einigung werden die offiziellen Insolvenzformulare ausgefüllt. Diese enthalten unter anderem:
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Antrag auf Restschuldbefreiung
- Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten (falls notwendig)
- Gläubiger- und Forderungsverzeichnis
- Vermögensverzeichnis
- Angaben zu Einkommen, Ausgaben und Unterhaltsverpflichtungen
Alle Unterlagen müssen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden, da das Gericht sonst den Antrag ablehnen oder Verzögerungen eintreten können.
3. Einreichung beim Insolvenzgericht
Der ausgefüllte Antrag mit allen Anlagen wird anschließend beim zuständigen Amtsgericht – Insolvenzgericht eingereicht. Zuständig ist in der Regel das Gericht am Wohnsitz des Schuldners.
Das Gericht prüft daraufhin die Unterlagen und entscheidet, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Mit der Antragstellung ist der Schuldner rechtlich abgesichert: Einzelne Gläubiger dürfen ihre Forderungen nicht mehr eigenständig vollstrecken, sondern müssen ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden.
👉 Kurz gesagt:
- Beratung & Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans
- Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern
- Bescheinigung über das Scheitern des Plans (falls keine Einigung)
- Ausfüllen der amtlichen Insolvenzformulare
- Abgabe des vollständigen Antrags beim zuständigen Insolvenzgericht
Erstgespräche für Insolvenzanträge sind derzeit in Frankfurt am Main (60318) und Dietzenbach (63128) möglich.