Gerne berate ich Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Schuldenbereinigung und Insolvenzantragstellung. Wollen Sie einen Insolvenzantrag stellen, benötigen Sie hierfür in der Regel schon von Gesetzes wegen die Mitwirkung einer dafür geeigneten Person (z.B. Rechtsanwalt) oder Stelle.
Insbesondere Privatpersonen müssen nach aktuellem Stand vor der Insolvenzantragstellung ein Schuldenbereinigungsverfahren durchlaufen haben. Dies muss von einer geeigneten Person oder Stelle im Sinne des Gesetzes durchgeführt werden. Erst dann und wenn dieses fehlschlägt, kann der Betroffene einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht seines Wohnorts stellen.
Schuldenbereinigung
Das Schuldenbereinigungsverfahren dient dazu den ggf. anstehenden Insolvenzantrag noch abwenden zu können. Hier wird mit den diversen Gläubigern versucht, eine einvernehmliche Lösung für die vorhanden Verbindlichkeiten zu finden.
Entweder kann eine Einigung erzielt werden oder es werden die Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag geschaffen.
Wer als Privatperson bzw. Verbraucher also einen Insolvenzantrag stellen möchte, muss zunächst dieses Schuldenbereinigungsverfahren durchlaufen.
Ablauf
Für das Schuldenbereinigungsverfahren findet daher eine Erstberatung mit der Person statt, die gedenkt einen Insolvenzantrag stellen zu wollen.
Wichtig hierfür ist alle Unterlagen zum Gespräch mitzubringen, die zu den Schulden, Verbindlichkeiten oder Forderungen vorhanden sind, die bestehen und bekannt sind. Das sind insbesondere auch Urteile, Titel, Vollstreckungsurkunden, Pfändungen oder Vollstreckungsbescheide.
Im Anschluss werden die Gläubiger zur Ermittlung der Forderungshöhe angeschrieben.
Darauf folgt die Erstellung eines Schuldenbereinigungsverfahrens. Dieser wird sodann den Gläubigern übermittelt.
Lehnen die Gläubiger diesen Plan ab, gilt das Verfahren als gescheitert und ein Insolvenzantrag, nebst Antrag auf Verfahrenskostenstundung und Restschuldbefreiung kann gestellt werden.
Insolvenzverfahren
Stellt ein Verbraucher einen Antrag auf Privatinsolvenz dauert das gesamte Verfahren 3 Jahre ab Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Am Ende steht sodann die Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn keine Versagungsgründe entgegenstehen. Wichtig ist, dass der Antrag auf Restschuldbefreiung bereits im Insolvenzantrag gestellt wird.
Vor der Insolvenzantragstellung schreibt der Gesetzgeber bei Privatpersonen vor, dass der vorgenannte außergerichtlicher Einigungsversuch erfolgen zu hat (Schuldenbereinigungsverfahren). Nur wenn dieser scheitert, kann der Verbraucher einen Insolvenzantrag stellen. Andernfalls wäre der Insolvenzantrag unzulässig.
Weil der betroffene das nicht selber machen darf, benötigt her hierfür eine dafür berufene Person oder Stelle vor Insolvenzantragsstellung.
Schuldenbereinigungsstellen
Schuldenbereinigungsverfahren im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens können von jeder dafür geeigneten Person oder vom Staat dazu berufenen Stelle (z.B. Schuldnerberatungsstellen) durchgeführt werden. Zu diesen Personen gehören auch Rechtsanwälte, die den notwendigen Schuldenbereinigungsplan im Vorfeld eines Insolvenzantrags durchführen dürfen.
Kosten
Meine Tätigkeit ist nicht umsonst. Anders als gemeinnützige Schuldenberatungsstellen, muss ich für meine Tätigkeit im Vorfeld eines Insolvenzantrages Geld verlangen.
Die Kosten für Anträge im Regelinsolvenzverfahren, Verbraucherinsolvenzverfahren, Insolvenzantragsstellung, Insolvenzplanverfahren, sowie sonstige Tätigkeiten können gerne angefragt werden.
Ist das Schuldenbereinigungsverfahren erfolgreich oder wird ein Insolvenzantrag gestellt, endet meine Tätigkeit.
Mit dem Insolvenzantrag können Anträge auf Verfahrenskostenstundung gestellt werden. Das ist nicht ganz unwichtig, denn wenn die Verfahrenskosten nicht getragen werden können, kann das zur Versagung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren führen.
Bei einem Erstgespräch für einen Insolvenzantrag sind möglichst alle verfügbaren Unterlagen mitzubringen.
Das beinhaltet Belege für alle bekannten Forderungen. Es ist wichtig, dass der betroffene alle bekannten Forderungen im Insolvenzantrag benennt.
Ferner muss ein amtliches Ausweisdokument vorgelegt werden, aus dem sich die persönlichen Angaben für den Insolvenzantrag ergeben.
Sofern der Antragssteller keine ausreichenden Deutschkenntnisse für den Insolvenzantrag hat, muss er jemanden Mitbringen, dem er vertraut und der als Übersetzer für das Erstgespräche hinsichtlich eines möglichen Insolvenzantrags fungieren kann.
Erstgespräche für Insolvenzanträge sind derzeit in Frankfurt am Main (60318), Dietzenbach (63128) und Heusenstamm (63150) möglich.